Philipp Gattermann
kombiniert Schreinerei mit seiner Leidenschaft für den Naturschutz.
Wie Roland Werner bei einem Augenschein vor Ort am Beispiel eines Biotops zeigt,
wurden im Gebiet Schurten auch Interessen des Naturschutzes berücksichtigt.
Veränderungsprozesse, welche die persönlichen Eigentumsverhältnisse betreffen, lösen bei den meisten einen ganz natürlichen Abwehrreflex aus. Wenn es gelingt, die Veränderung mit einem persönlichen Nutzen zu verknüpfen, kann ein konstruktiver Prozess in Gang kommen.
Dussnang Ende letzten Jahres konnte in Schurten die Güterzusammenlegung (siehe Box) abgeschlossen werden. Die Anpassungen rund um den Weiler, welcher sich im westlich gelegenen Hügelgebiet der Gemeinde Fischingen befindet, boten zahlreiche Herausforderungen. Der Tägerwiler Roland Werner hat die Kommission der Zusammenlegung präsidiert und gab den «Wiler Nachrichten» einen spannenden Einblick in seine Aufgabe.
Roland Werner, was gab den initialen Anlass für die Güterzusammenlegung in Schurten?
Dieser Teil der Gemeinde Fischingen war bislang noch gar nicht vermessen, was nicht mehr den Vorgaben des Bundes entsprach. Der Verlauf der Grundstücksgrenzen musste per Gesetz definiert werden. Durch die Güterzusammenlegung konnten sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt als auch weitere namhafte Interessen berücksichtigt werden.
Erachten Sie es eher als Vor- oder Nachteil, dass Sie als Auswärtiger den Vorsitz der Kommission innehatten?
Grundsätzlich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass das Gremium durch jemanden geleitet werden muss, der von ausserhalb der Gemeinde stammt und keinerlei persönliche Interessen im Zusammenhang mit dem betroffenen Gebiet hat. Wenn es um den eigenen Grund und Boden geht, spielen oft viele Emotionen mit. Nur eine unvoreingenommene Sicht ermöglicht überhaupt faire und ausgewogene Lösungen. Als Nachteil erachte ich, dass zu Beginn die Kenntnis örtlicher Besonderheiten fehlte.
Wie viele Grundeigentümer betraf die Zusammenlegung insgesamt?
Es handelte sich in Schurten um etwa 140 Eigentümer von Wald- und Wiesengrundstücken.
Können Sie kurz beschreiben, was dafür verantwortlich ist, dass Grundstücke einzelner Eigentümer oft weit verstreut sind?
Zuerst einmal möchte ich dazu betonen, dass dies in Schurten tatsächlich nicht der Fall war. Der Grund dafür liegt in der Topografie. Die weitläufigen Hügel trugen dazu bei, dass sich die Höfe über das Gebiet verstreuen. Dies wiederum führte dazu, dass das Grundeigentum zusammengehalten wurde. Ein Umstand, der bei einer Güterzusammenlegung von Vorteil ist. Andernorts fand nicht zuletzt aufgrund von Erbgängen und Verkäufen über die Jahre eine Verzettelung des Grundeigentums statt. Nicht so in Schurten.
Der gesamte Prozess hat insgesamt 16 Jahre in Anspruch genommen. Ist ein solcher Zeitrahmen bei einer Güterzusammenlegung üblich?
Auf den ersten Blick mögen 16 Jahre eine lange Zeitspanne sein. Für eine solch komplexe Aufgabe ist dies jedoch absolut verhältnismässig.
Was waren im Gebiet Schurten besondere Herausforderungen?
Die Probleme stellten sich in ganz unterschiedlichen Bereichen ein. Da war zum einen die mangelhafte oder gar fehlende Erschliessung durch Strassen. Der Strassenbau und -unterhalt ist in einem Gebiet mit instabilem Untergrund, in dem es zu Rutschungen kommen kann, besonders anspruchsvoll. Eine weitere Herausforderung lag darin, bei den Projekten auch die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes zu berücksichtigen.
Wie viele einzelne Parzellen zählte das Gebiet beim Projektstart im Jahr 2008 und wie viele waren es Ende letzten Jahres nach Abschluss der Zusammenlegung?
Feldparzellen waren es 217 vor und 168 nach der Bereinigung. Beim Wald konnten die Parzellen von 208 auf deren 179 reduziert werden.
Können Sie etwas darüber sagen, wie gross die kleinste Landparzelle war?
Bei der kleinsten Fläche handelte es sich um eine nicht einmal 1000 Quadratmeter grosse Baulandparzelle.
Wie wird sichergestellt, dass zum Beispiel der Wert einer Waldparzelle mit einer gleichwertigen Fläche ausgeglichen wird?
Für die Ermittlung der Werte werden in der Regel pauschale Schätzungsmethoden angewandt, die sich in der Praxis sehr bewährt haben. Beim Wald wird der Wert des Bodens ermittelt und der Wert des Holzbestandes aufgerechnet.
Nun liegen der Schlussbericht und die Schlussabrechnung der Güterzusammenlegung vor. Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?
Die Zusammenarbeit aller Beteiligten würde ich rückblickend als sehr konstruktiv beurteilen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Veränderungen bei Eigentumsverhältnissen immer mit einem gewissen Konfliktpotenzial verbunden sind. Dass die Güterzusammenlegung mehr oder weniger reibungslos über die Bühne gegangen ist, betrachte ich als grossen Erfolg. Einen Erfolg, den ichdem ganzen Gremium wie auch den involvierten Grundeigentümern auf die Fahne schreiben möchte.
Worin besteht aus Ihrer Sicht der grösste Nutzen einer Zusammenlegung der Grundstücke?
Im vorliegenden Fall muss ich klar sagen, dass nicht die Zusammenlegung an und für sich den hauptsächlichen Nutzen darstellte, sondern dieser vielmehr in der Verbesserung der Erschliessung lag. Ausserdem fand eine unmittelbare Aufwertung des Naherholungsgebiets statt. So konnten beispielsweise verschiedene Bäche offengelegt und renaturiert werden. Ausserdem wurden einige neue Biotope geschaffen.
Wie kann sichergestellt werden, dass die erzielten Verbesserungen weiterhin erhalten bleiben?
Die Gemeinde ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, beispielsweise den Unterhalt der Strassen sicherzustellen. Sie muss also dafür garantieren, dass die im Zusammenhang mit der Güterzusammenlegung erfolgten Investitionen nachhaltig sind. Die Güterzusammenlegung darf erst aufgelöst werden, wenn der Unterhalt geregelt ist.
ami
Ein zentraler Aspekt einer Güterzusammenlegung stellt die verbesserte Nutzung land- und waldwirtschaftlicher Flächen dar. Im ländlichen Raum stellt weit verstreutes, oftmals kleinparzelliges Grundeigentum eher die Regel als die Ausnahme dar. Diese Verzettelung erschwert eine wirtschaftliche Nutzung der Flächen. Um dem entgegenzuwirken, werden die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse teilweise aufgehoben und die Grundstücke so zugeordnet, dass möglichst für alle Beteiligten eine erhöhte Wirtschaftlichkeit resultiert. Im Zuge der Zusammenlegung findet auch eine verbesserte Erschliessung der Nutzfläche statt. Nicht zuletzt gilt es bei einer Güterzusammenlegung auch, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen und der Erhaltung einer intakten Umwelt wie auch des Naherholungsgebietes Rechnung zu tragen.
Lade Fotos..