Theo Messmer
wünscht sich als Betriebsleiter des Gähwiler Skilifts viel Schnee.
Gemeindehaus Niederbüren
In Niederbüren sollen künftig neue Finanzbegehren, die eine Million Franken überschreiten, nicht mehr an der Bürgerversammlung zur Abstimmung kommen. Dafür macht sich die Mitte-Ortspartei stark.
Niederbüren Urnengang statt Bürgerversammlungsentscheid – Die Ortspartei die Mitte hat am 9. Mai beim Gemeinde- und beim Schulrat folgendes Initiativbegehren eingereicht: «Der Gemeinderat respektive der Schulrat Niederbüren wird beauftragt, die Finanzbefugnisse in der Gemeindeordnung so anzupassen, dass der Entscheid über einmalige, neue Ausgaben mit einem Betrag über eine Million Franken über eine Urnenabstimmung erfolgen muss.» Das ist dem Mitteilungsblatt zu entnehmen. Gemäss aktuellen Gemeindeordnungen würden Sachabstimmungen wie auch sämtliche Geschäfte, egal wie hoch die Ausgaben seien, an den Bürgerversammlungen behandelt . ur wenn ein Drittel der Stimmberechtigten an einer Bürgerabstimmung über ein Geschäft die Urnenabstimmung verlange, werde eine solche vorgenommen, heisst es weiter. «Beide Räte sind zum Schluss gekommen, dass man das Begehren grundsätzlich unterstützen möchte», sagt Bruno Cozzio, Präsident der Regionalpartei, in Vertretung von Brigit Keller, Präsidentin der Ortspartei. Der Gemeinderat knüpfe eine Erweiterung auf zusätzlich und jährlich wiederkehrende neue Ausgaben an. Darin enthalten seien unvorhersehbare neue Ausgaben sowie Mehrausgaben. Ebenso auch Grundstücke des Finanzvermögens mit je über eine Million Franken. Der Gemeinde- wie auch der Schulrat schliessen sich den Argumenten der Partei Die Mitte an:
▶ Urnenabstimmungen für Kreditbegehren von über einer Million Franken sind fair und praktisch. Sie ermöglichen allen Stimmberechtigten, am politischen Geschehen mitzuwirken, unabhängig von der persönlichen Situation wie Beruf, Familie oder Freizeitaktivitäten.
▶ Die Bürgerversammlung bleibt erhalten. Stimmberechtigte können Fragen stellen und Anregungen machen. Die Räte können ihre Projekte diskutieren und im Dialog mit dem Volk verbessern.
▶ Die Anpassung des Anhangs der Gemeindeordnung führt zu mehr Mitwirkung der Bevölkerung bei sehr hohen Investitionsausgaben. Politische Entscheide werden bei der Bevölkerung breiter abgestützt.
▶ Die Stimmbeteiligung kann mit dieser Änderung von den üblichen etwa acht Prozent auf bis zu 45 Prozent gesteigert werden.
Von Andreas Lehmann
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