Claudia Keel-Graf
erklärt, mit welchen Zutaten dasThurbobräu gebraut wird.
Die Peregrina-Stiftung hat in Aadorf und Ettenhausen vor Kurzem drei Liegenschaften angemietet – diese sollen bis zu 54 Personen beherbergen. Am Dienstag fand in der Turnhalle der Schule Ettenhausen ein Infoabend zu dem Thema statt. Die Peregrina-Stiftung, der Gemeinderat und die Schulen Aadorf informierten die Anwesenden über die aktuellen Entwicklungen zur Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich.
Aadorf/Ettenhausen Die Peregrina-Stiftung ist im Auftrag des Kantons Thurgau für die Unterbringung und die Schaffung geeigneter Strukturen für Personen aus dem Asylbereich zuständig. Einen gemäss Richtlinien geeigneten Standort fand sie in Aadorf und Ettenhausen, wo sie unlängst drei Liegenschaften angemietet hat. Diese sollen Menschen mit negativen Asylentscheiden zur Verfügung gestellt werden und bieten Platz für insgesamt 54 Personen. Dass Asylsuchende mit negativem Asylentscheid in der Gemeinde einquartiert werden sollen, fand nicht überall in der Bevölkerung Anklang – das zeigte sich auch an den zahlreichen Besuchern des Infoabends. Besonders die Nutzung der Immobilie an der Weidlistrasse, direkt gegenüber der Schule Ettenhausen, stiess bei einigen Bürgern auf Widerstand.
Eberhard Wörwag, Geschäftsleiter der Peregrina-Stiftung, weiss, wie schwer es für sie ist, neue Unterkünfte zu finden: «Egal wohin wir kommen, die Reaktionen sind immer die gleichen. Man ist nirgends gerne gesehen.» Dennoch sieht er seine Stiftung lediglich als ausführendes Organ: «Die Asylpolitik wird in Bern gemacht, der Bund entscheidet, wer bleibt und wer gehen muss. Bei der Entscheidungsfindung haben wir von der Peregrina-Stiftung weder Einsicht noch Einfluss.» Trotzdem betont Wörwag, dass er, genauso wie der Standortleiter in Aadorf, zu Geschäftszeiten immer für Fragen erreichbar sei: «Unser Ziel ist, durch Aufklärung ein besseres Verständnis und damit steigende Akzeptanz zu erreichen.» Einige der dringlichsten Fragen beantwortet er dann auch: «Die Anzahl der Asylsuchenden bleibt schwer vorhersehbar. Auch die Zuweisungen in die Notunterkünfte erfolgen kurzfristig, je nach Asylgesuchen. Asylsuchende mit negativem Entscheid sind ausreisepflichtig, jedoch kann der Abschiebeprozess lange dauern, etwa durch fehlende Papiere, fehlende Rücknahmeabkommen mit dem Herkunftsland, medizinische Gründe oder durch Wiedererwägungsgesuche der Antragstellenden. Dies führt dazu, dass manche Personen Wochen, Monate oder sogar Jahre in den Unterkünften bleiben. Momentan stammen die Asylsuchenden überwiegend aus der Türkei, Syrien, Algerien und Marokko.»
Nino Heider, stellvertretender Schulpräsident, erklärte, dass die Schule hoffe, dass es im Alltag zu einem positiven Kontakt zwischen den Schülern und den Asylsuchenden kommen werde. Die Schulgemeinde sieht sich in einer beratenden Rolle, etwa beim Thema Schulweg, der im Moment noch nicht als problematisch bewertet wurde. Sollte es zu Problemen kommen, könne man sich jederzeit an die Betreuer der Peregrina-Stiftung wenden. Dem Problem von Elterntaxis könne man mit Fahrgemeinschaften begegnen. Asylsuchende Kinder, die länger in der Gemeinde bleiben, werden schulpflichtig und in Regelklassen oder, wenn sie noch kein Deutsch sprechen, in Auffangklassen unterrichtet.
Die Gemeinde Aadorf hatte keinen Einfluss auf den Entscheid der Peregrina-Stiftung und der Grundeigentümer, das sei Sache zwischen den beiden Parteien. «Man bat jedoch die Firma Vetter, der Peregrina-Stiftung eine andere Liegenschaft anstelle derjenigen gegenüber der Schule anzubieten», erklärte Gemeindepräsident Matthias Küng. Auch im Gemeinderat habe man Kinder und könne die Gefühle und Ängste der Anwohner verstehen. Man sei auch bereits daran, Massnahmen umzusetzen, um diesen Ängsten entgegenzuwirken. «Wir wollen das Sicherheitsgefühl mit Patrouillen von Securitas und längeren Beleuchtungszeiten verbessern», so Küng.
Auf die Frage, wann die abgewiesenen Asylsuchenden denn nun eintreffen würden und wie lange sie vorhaben, zu bleiben, antwortete die Peregrina-Stiftung: «Die Mietverträge zweier Unterkünfte sind auf zwei Jahre beschränkt, einzig der Vertrag an der Obermoosstrasse in Aadorf ist unbegrenzt. Deswegen kommen dort die ersten Bewohner unter – sechs junge afrikanische Männer, welche aus der Unterkunft in Weinfelden verlegt werden. Die Unterkunft bietet aber Platz für 13 weitere Personen.» Wie diese Personen denn beschäftigt würden, wurde noch gefragt: «Die Betreuung findet mit einem minimalen Aufwand statt, man versucht, sie nicht zu integrieren. Zu Bürozeiten werden sie betreut, am Abend und an den Wochenenden sind die Leute auf sich gestellt. Die Notunterkunft ist kein Gefängnis, sie können kommen und gehen, wann sie wollen. Einzig durch die Quartiere streifen dürfen sie nicht – da ist man auch auf die Auskunft aus der Bevölkerung angewiesen, dass dies eingehalten wird. Ansonsten werden die Asylsuchenden in den Unterkünften durch gemeinnützige Beschäftigungsprogramme beschäftigt. Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit einem Förster, bei der die Asylsuchenden im Wald invasive Pflanzenarten wie Neophyten entfernen. Dabei handelt es sich um einfache gemeinnützige Arbeiten, die darauf ausgelegt sind, die Menschen sinnvoll zu beschäftigen, ohne dabei reguläre Arbeitsplätze zu gefährden, wie das zum Beispiel als Erntehelfer der Fall wäre. Die Beteiligung an diesen Programmen ist freiwillig und die Asylsuchenden erhalten einen kleinen Stundenlohn von drei Franken pro Stunde. Die Gemeinde kann selbst entscheiden, in welche gemeinnützigen Projekte die Asylsuchenden eingebunden werden können. Die Peregrina-Stiftung bietet keine eigenen Programme.» Schliesslich wurde noch die Frage gestellt, wie Kinder in der Gemeinde für das Thema sensibilisiert werden sollen. «Diese Personen sollen nicht integriert werden. Wie erkläre ich den Umgang mit den neuen Bewohnern einem Kind?», fragte eine Anwohnerin. Hier gab es jedoch keine abschliessende Antwort.
jms
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